Zurichtungen
Auch an Sicherheitsschuhen können Zurichtungen, also Veränderungen am Schuhe, durchgeführt werden.
Allerdings gibt es hierbei BG-rechtliche Einschränkungen, da wie im Punkt ➠ BGR 191 Hintergrund beschrieben die Sicherheitsschuhe einer Baumsterprüfung unterliegen. Diese Zertifizierung muss auch nach der Schuhzurichtung noch gewährleistet sein. Somit muss zunächst einmal geklärt werden, ob der Sicherheitsschuh für eine Zurichtung zugelassen ist. Folgende Hersteller bieten Sicherheitsschuhe für Zurichtungen an (Stand November 2013):
Elten Sicherheitsschuhe
➠ zertifizierte Modelle
Uvex Sicherheitsschuhe
➠ zertifizierte Modelle
Steitz Secura Sicherheitsschuhe
➠ zertifizierte Modelle
Lupos Sicherheitsschuhe
➠ zertifizierte Modelle
MVereinbaren Sie noch heute einen Termin unter: Tel. 07251/68274